2024

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

Die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01. Januar 2024 sieht so aus:

PflegegradePflegegeld ab 2024
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2316 Euro → 332 Euro
Pflegegrad 3545 Euro → 573 Euro
Pflegegrad 4728 Euro → 765 Euro
Pflegegrad 5901 Euro → 947 Euro

Weitere Pflegegeld-Erhöhung 2025 und 2028

Zum 01.01.2025 soll das Pflegegeld noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach soll das Pflegegeld, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.

Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mit dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz wird nun doch das Entlastungsbudget in einer Höhe von 3.539 Euro zum 01.07.2025 eingeführt.

Ausnahme Kinderpflege: Für pflegebedürftige Kinder (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Entlastungsbudget nach dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz schon ab dem 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung stehen. Ab dem 01.07.2025 gilt für sie auch das Budget in Höhe von 3.539 Euro.

Damit einher geht auch eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

  • Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege.
  • Seit dem 1.1.2024 können Familien ab dem Zeitpunkt der Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 auch die Verhinderungspflege nutzen
  • Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen wie bei der Kurzzeitpflege.
  • Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu 8 statt wie bisher für bis zu 6 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Welche Vorteile hat das Entlastungsbudget?

Bislang ist die Umwandlung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur jeweils anderen Variante nur für bis zu maximal 50 Prozent des Betrags möglich. Das neue kombinierte Entlastungsbudget würde bedeuten, dass Sie die insgesamt 3.386 Euro (später 3.539 Euro) vollständig für die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege nutzen könnten. Für viele Betroffene bedeutet das neben einer Vereinfachung auch eine de facto Erhöhung der Leistungen in diesem Bereich.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab 2024

Die konkreten Leistungserhöhungen sehen wie folgt aus:

PflegegradePflegesachleistungen ab 2024
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2724 Euro → 760,20 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro → 1.431,15 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro → 1.777,65 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro → 2.199,75 Euro

INFO

Weitere Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025 und 2028

Zum 01.01.2025 sollen die Pflegesachleistungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach sollen die Sachleistungen, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen (pro Monat)
Anspruch nur über Entlastungsbetrag7611.4321.7782.200
Häusliche Pflege
Pflegegeld (pro Monat)
332573765947
Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
498859,501.1481.420,50
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
1.6121.6121.6121.612
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag1.7741.7741.7741.774
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat)Anspruch nur über Entlastungsbetrag6891.2981.6121.995
Entlastungsbetrag (pro Monat)125125125125125
Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat)
214214214214214
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig)
2.5002.5002.5002.5002.500
Vollstationäre Pflege (pro Monat)1257701.2621.7752.005
 zw. 15 % und 75 % je nach Dauer des Bezuges vollstationärer Leistungen
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (pro Monat)266266266266
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat)4040404040
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.0004.0004.0004.0004.000
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (pro Monat)
304573711880
Neuregelung für Personen unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5:
Pflegevertretung durch nahe AngehörigeAufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr1.5301.612
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und KurzzeitpflegeAufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr3.3863.386