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- Pflegegrad sahibinin ( Pflegebedürftige)
- Normal bakicinin (Pflegeperson)
- Gecici olarak bakacak olan YEDEK Bakicinin (Ersatzkraft)
- Hangi Ay yapildigi bilgilerini yaziniz.
Verhinderungspflege bis 2418 €
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa in Urlaubfährt, Erholung benötigt oder krank ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege (YEDEK BAKICI). Dies nennt man Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Pro Kalenderjahr ist eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen möglich. Zudem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für eine Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege beansprucht werden. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.
Pflegegrad | Tabelle Verhinderungspflege |
---|---|
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 – 5 | 1.612 bis 2418 Euro für bis zu 6 Wochen |
Zu den nahen Verwandten und verschwägerten Personen bis zum 2. Grad im Sinne des §1589 BGB und § 1590 BGB gehören:
- Eltern, Großeltern
- Kinder, Enkelkinder
- Geschwister
- Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder,
- Stiefenkelkinder (Kinder des Ehe- / Lebenspartners)
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
- Schwager und Schwägerin
- Schwiegerenkel (Ehe- / Lebenspartner der Enkel)
- Großeltern des Ehe-Lebenspartners
Zu den nicht nahen Verwandten und externen Dienstleistern gehören:
- Tante und Onkel
- Cousine und Neffe
- Freunde, Bekannte, Nachbarn
- Ehrenamtliche
- Alltagsbetreuer und Alltagsbegleiter
- Alltags- und Haushaltshilfen
- Ambulante Pflegedienste
- Tagespflegeeinrichtungen
- Professionelle Dienstleister
- Behinderteneinrichtungen
- Caritative Einrichtungen
Übersicht Maximalbeträge Verhinderungspflege bei Vertretung durch Mitbewohner oder Pflegepersonen mit Verwandtschaft bis zum zweiten Grad
In der folgenden Tabelle sehen Sie das übliche Pflegegeld, den 50-prozentigen Zuschlag sowie der Gesamtbetrag für den Fall, dass ein:e andere:r Verwandte:r oder Mitbewohner:in bei der Pflege einspringt.
Pflegegrad | Reguläres Pflegegeld pro Monat | Zuschlag zur Verhinderungspflege | Gesamtbetrag für die Verhinderungspflege durch eine:n nahe:n Verwandte:n oder Mitbewohner:in |
2 | 316,00€ | 158,00€ | 474,00€ |
3 | 545,00€ | 272,00€ | 817,50€ |
4 | 728,00€ | 364,00€ | 1.092,00€ |
5 | 901,00€ | 450,50€ | 1.351,50€ |