Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick zur persönlichen Orientierung:
Vorhandener Pflegegrad | Pflegeberatung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 2 & 3 | 1 x pro Halbjahr (Februar, März) und (Oktober, November) |
Pflegegrad 4 & 5 | 1 x pro Vierteljahr (Februar, April, September, November) |
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden. Unsere gute Nachricht für Sie: Unser Partner kümmert sich um alles.
Beratungen auch digital möglich
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 31. 03.2027 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen.
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
- Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
- Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
- Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
- Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflegeversicherung.
Beratungseinsätze und Termine sind aus organisatorischen Gründen nur in Duisburg und folgende Nachbarstätte möglich: Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Dinslaken, Voerde, Wesel